Sprechfunkzeugnisse - Mobil und individuell -

Wer ein ausgerüstetes Schiff führt bzw. die installierte Funkanlage in Betrieb hat und ohne im Besitz eines SRC oder LRC ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Als Befähigungsnachweise gelten das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate, LRC) und das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC).

Wir bieten an:

  • die Ausbildung für das UBI (Binnenschifffahrtsfunk)
  • die Ausbildung für das SRC (Short Range Certificate)
  • die Ausbildung für das LRC (Long Range Certificate)
  • Kombikurse, bestehend aus UBI und SRC

Ausbildungsort: Töplitz, Leipzig oder auf Anfrage


Die Funkzeugnisse für die Sportschifffahrt


UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) Radiotelefphone Operator`s Certificate for the Radiotelephone Service on Inland Waterways

Sportküstenschifferschein
Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtstraßen.

International und unbefristet gültig.

Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und praktischePrüfung zum UBI verkürzt.

Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren


Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC)

Funkbetriebszeugnis
Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca 35 sm) auf Sportbooten.

International und unbefristet gültig.

Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren


Allgemeines Funkbetriebszeugnis Long Range Certificate (LRC)

Funkbetriebszeugnis
Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten.

International und unbefristet gültig.

Zulassung zur Prüfung ab 18 Jahren


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